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Gesetze

Begonnen von Gewin, 03. Januar 2007, 16:29:47

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§1 Verhalten im Reich der Hochelfen
Die Gesetze gelten im Reich der Hochelfen. Vertreten werden die Gesetze durch die hochelfischen Wachen des Reiches sowie den Ratsmitgliedern.

§1.1
Alle Rassen, denen gewährt wird, das Reich der Hochelfen zu betreten, sind an die dort geltenden Gesetze gebunden.

§2
Den Anweisungen der Vertreter des Gesetzes ist Folge zu leisten.

§3
Es ist untersagt, den Ratsmitgliedern zu schaden oder deren Anweisungen nicht zu befolgen, ohne umgehend dem Rat eine entsprechende Beschwerde vorzulegen.

§3.1
Ist ein Gesetz durch eine Anweisung einer Wache oder eines anderen Vertreters des Gesetzes verletzt worden, so ist Beschwerde beim Rat einzureichen, dieser entscheidet über das weitere Vorgehen. Im Rahmen der Annahme der Beschwerde kann die angezweifelte Anweisung bis zur endgültigen Ratsentscheidung von jedem Ratsmitglied einstweilig außer Kraft gesetzt werden.

§3.2
Wird sie nicht außer Kraft gesetzt ist bei Zuwiderhandlung der Delinquent aus dem Reich zu schaffen. Bei Wiederholungstat ist er festzusetzen und dem Rat vorzuführen. Dieser entscheidet über eine mögliche Haftstrafe.

§4
Das offene Tragen von kriegerischer Ausrüstung wie Helme, Waffen und Schilde, ist untersagt.

§4.1
Dafür vorgesehene Orte wie Trainingsplätze sind von §4 ausgenommen. Wachen und andere Gesetzesvertreter, dürfen, während sie ihre Funktion ausüben, an jedem Ort des Reiches bewaffnet auftreten.

§4.2
Eine Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Ausweisung aus dem Reich.

§5
Jegliches nicht autorisiertes Vorgehen gegen im Reich befindliche Personen steht unter empfindlicher Strafe, unabhängig davon, ob es sich bei den Angegriffenen um Hochelfen oder Angehörige anderer Rassen handelt.

§5.1
Zuwiderhandlung kann mit einer Haftstrafe von 30 Tagen sowie Verbannung aus dem Reich Magincia und Ächtung geahndet werden!

§6
Das Entfernen nicht eigener, beweglicher Gegenstände ist untersagt.

§6.1
Zuwiderhandlung kann mit sofortiger Verbannung aus dem Reich Magincia und Ächtung geahndet werden.

§7
Magie ist nur dann zulässig, wenn sie keinen Schaden anrichtet. Vertreter der Gesetze sind während der Ausübung ihrer Funktion hiervon ausgenommen.

§7.1
Bei Zuwiderhandlung sind entstandene Schäden an Geschöpfen und Dingen umgehend seitens des Verursachers zu beheben. Erneute Zuwiderhandlung gegen §7 oder wiederholtes Vergehen kann mit umgehender Verbannung aus dem Reich Magincia geahndet werden.

§8
Das Töten jeglicher Lebewesen ist untersagt.

§8.1
Bei Zuwiderhandlung wird der Delinquent sofort aus dem Reich Magincia ausgewiesen. In besonders schweren Fällen ist er dem Rat vorzuführen, der dann über sein Schicksal beraten wird.

§9
Unbescholtene Lebewesen haben im Reich mit angemessenem Respekt behandelt zu werden.

§9.1
Ausnahmen sind dem Licht entfremdete Personen und deren Anhänger, Verbannte und Geächtete oder Delinquenten, die ein schweres Verbrechen im Sinne der Gesetze Magincias begangen haben. Solchen ist mit gemäßigtem, aber bestimmtem Verhalten gemäß den Gesetzen Maginicias gegenüberzutreten.

§9.2
Bei Verstoß kann der Schuldige aus dem Reich Magincia ausgewiesen werden.

§10
Es ist unschicklich, die Unwahrheit zu sprechen, oder über nicht Anwesende schlechtes Zeugnis abzulegen.

§10.1
Zuwiderhandlung kann zur Ächtung des Delinquenten innerhalb des Reiches Magincia führen!

§11
Es steht Gästen in Magincia frei, den Göttern zu huldigen, welche nach dem hochelfischen Glauben als dem Guten zugewandt gelten, wie z.B. die heilige Quelle des Lebens oder die Viere.

§11.1
Andere, speziell dunkle Gottheiten anzubeten führt zu Ächtung und Verbannung aus dem Reich Magincia!

§12
Kleidung, die der hochelfischen Lehre des Lichts, der Wahrheit und der Ehrlichkeit entfremdet ist, hat in dem Reich nichts verloren. Dazu gehören Vermummungen, dunkle Roben, und nekromantische Symbole aller Art.

§12.1
Wenn jemand mit solchen Gegenständen aufgegriffen wird, können die Gegenstände umgehend von einem Gesetzesvertreter konfisziert werden. Der Delinquent wird daraufhin über seinen Verstoß belehrt und im Folgenden innerhalb Magincias gesondert beobachtet.

§13
Verbannte sowie Geächtete haben keinerlei Zutritt zum Reich. Ebensolches gilt für sämtliche Anhänger nekromantischer Kulte und alle Drow, sowie alle Wesen, deren Naturell der hochelfischen Lehre des Lichts widerspricht.

§13.1
Personen, die sich illegal im Reich Magincia aufhalten, werden inhaftiert und dem Rat Magincias vorgeführt. Dieser entscheidet über ihr weiteres Schicksal und wird im günstigsten Fall eine zeitlich festgelegte Haftstrafe verhängen.