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Orden der Paladine

Begonnen von Christian, 20. März 2008, 11:08:17

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Christian

Da der Orden der Paladine lange Zeit vor sich hin dümpelte und sich nicht sonderlich als Gilde hervortat, haben Xantar und ich uns dem Ganzen mal angenommen und ein kleines Konzept für den Orden/die Gilde ausgearbeitet ...


Dazu haben wir zunächst einen Kodex entworfen, der sich nach den 8 Tugenden gliedert:

Kodex der Acht Tugenden
(Kodex der letztgültigen Weisheit)

Ein Paladin des Ordens gelobt voller Demut die ewige Treue den Vieren.

Sein Schwert verteidigt die Hilflosen.

Seine Kraft unterstützt die Schwachen und gibt Hoffnung.

Sein Mund spricht nur die Wahrheit.

Sein Herz lässt Licht erstrahlen in fremder Not.

Seine tiefe Überzeugung verhilft ihm zu tapferem Handeln.

Sein Handeln verläuft nach Gnade und Recht.

Ein Paladin des Ordens hat im Namen der Ehre mit seinem Leben für das Gute einzustehen.



Weiter geht es mit einer internen Anweisung für alle Mitglieder, um ihnen bei einem Paladin gerechten RP ein bisschen die Richtung weisen zu können:

Handlungsweisung:

Huldige die Viere und verteidige und bewahre das Gesetz und die Grundsätze des Glaubens.

Ziehe der Waffe das Wort vor.

Gehe im Kampfe stets ehrlich und gerecht vor.

Kämpfe mit Ehre.

Unbewaffnete sind unbewaffnet zu behandeln.

Beschütze die Unschuldigen und die Schwachen mit deinem eigenen Leben.

Lasse niemals einen Freund, Kameraden oder Anhänger des Lichten Weges im Stich.

Sprich stets die Wahrheit und verhalte dich höflich und aufmerksam.

Achte das Leben.


Diese Grundsätze soll der Paladin versuchen zu verfolgen. Um Neulinge auch gleich darauf zu trimmen, haben wir uns auch ein kleines Ausbildungssystem ausgedacht (dazu später noch etwas).


Weiterhin gibt es ein Reglement, welches für jeden Paladin der Gilde gilt. Ich weiss nicht, ob das jetzt hier so unbedingt mit ins öffentliche Konzept gehört, aber ich poste es trotzdem damit auch jeder sieht, dass das Ganze etwas Anspruch hat :)

Reglement

Verhaltensregeln:

Interne Regelungen

Die Loyalität gegenüber den Vieren, dem König und dem Orden hat höchste Priorität.

Die Paladine des Ordens unterliegen keiner Kleiderordnung, haben aber zu repräsentativen Zwecken die Goldene Rüstung und die Rang und Status bezeichnende Schärpe zu tragen.

Ranghöheren Ordensanhängern ist ein gebührender Respekt zu zollen.

Längere Abwesenheiten sind dem Rat mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlung kann der Ausschluss von den Mitgliedern des Rates beschlossen werden.

Bei Wahrnehmung ordensinterner Aufgaben, ist dem Rat in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten.
Sollte sich ein zum Paladin frevelhaft oder unehrenhaft verhalten, kann er sich der Konsequenz der Ordensobrigkeit gewiss sein. Der Rat wird ihm offiziell die Würde nehmen und ihn als gefallenen Paladin verstoßen.

Externe Regelungen:

Die Gesetze einer jeden Stadt sind bedingungslos einzuhalten. In Ausnahmefällen entscheidet der Rat.

Anderen gut gesinnten Gilden ist der nötige Respekt zu erweisen. Der Orden legt es nicht darauf an andere Gemeinschaften in Frage zu stellen, geschweige denn zu provozieren.


Für den Aufbau und die Rangstruktur der Gilde haben wir uns Folgendes überlegt ...

Ränge/Dienstgrade:

1. Rang: Ordensmeister
Trifft gemeinsam mit dem Rat die wichtigsten Entscheidungen und leitet zusammen mit den Heiligen Paladinen die Geschicke des Ordens.
- Voraussetzungen: Alter und Weisheit
- Rechte: uneingeschränkt

Dienstgradabzeichen: Weiße Schärpe


"1.2." Ratsvorsitzender/ Schatzmeister: Eine Art "Sonderposition" nimmt der Schatzmeister ein. Er ist zugleich Vorsitzender des Rates (dazu später mehr). Seine Aufgaben bestehen in der Verwaltung der Finanzen der Gilde und der Verteilung des (hoffentlich auch bald für Paladine geltenden) Soldes.

Dienstgradabzeichen: Goldene Schärpe

2. Rang: Heilige Paladine
Die Heiligen Paladine bilden zusammen mit dem Ordensmeister die Führung des Ordens. Sie sind für die Mitgliederpflege, als Ansprechpartner und Ausbilder von Knappen und Anwärtern zuständig.
- Voraussetzungen: Lange Ordenszugehörigkeit, Verdienste und Einsätze,
 Autorität
- Rechte: Mitentscheidungsrechte, Ausbilderrechte, Beförderungs- und
Ausschlussrechte anderer Mitglieder (in Absprache mit Rat)

Dienstgradabzeichen: Rote Schärpe

3. Rang: Knappen
Knappen sind Mitglieder auf Probe, die genauestens beobachtet werden und von entscheidungsfähigen Paladinen nach Ablauf der zweiten Hälfte der festgesetzten Probezeit (und nach Votum in der Ordensversammlung) zum Vollmitglied erhoben werden. Sie werden von einem einzigen Paladin, der während der Ausbildung als alleiniger Mentor anzusehen ist, unterrichtet. Die Knappenjahre enden bei Beförderung in den 2. Rang.
- Voraussetzungen: Bewährung nach Ablauf der ersten Hälfte der  
 Probezeit; Ermessens-Entscheidung der Vollmitglieder
- Rechte: Recht auf Unterrichtung durch einen Heiligen Paladin, Recht auf
 Teilnahme an Gruppenaktivitäten

Dienstgradabzeichen: graue Schärpe

4. Rang: Anwärter
Anwärter sind Personen auf Probe, die unter strengster Beobachtung stehen und von entscheidungsfähigen Paladinen in die Anwartschaft genommen werden. Formell sind sie keine Mitglieder und müssen sich bis Ende der ersten Hälfte der Probezeit bewähren, um Mitglied als Knappe zu werden.
- Voraussetzungen: Ermessens-Entscheidung eines Vollmitglieds
- Rechte: Recht auf Unterrichtung durch einen Heiligen Paladin

Dienstgradabzeichen: nicht vorhanden



Da Anwärter, als auch Knappen noch keine vollwertigen Mitglieder der Gilde sein sollen, wird für die eine Probezeit gelten, die sich wie folgt gliedert ...

Probezeit:

Die Probezeit von 28 Tagen ist unterteilt in eine Zeit der Anwartschaft (14 Tage) und eine Zeit der Knappschaft (14 Tage). Nach Ablauf der Anwartschaftszeit und Zustimmung des Vollmitglieds, beginnen die Knappenjahre.
Dem Mentor ist während der kompletten Probezeit Bericht zu erstatten.
Am Ende der Anwartschaftszeit, wird der Anwärter zudem einer einfachen Prüfung unterzogen, um seine Eignung sicherzustellen.
Nach Vollendung der Zeit als Knappe, wird jener einer ausführlichen Prüfung unterzogen, um den Rang als Heiliger Paladin verdient tragen zu können.

Zur Zeit haben wir zwei Anwärter, die sich in dieser Phase befinden. Nachdem sie die Probezeit durchlaufen haben, werden wir mal sehen, ob die Zeiteinteilung passig ist, ansonsten ggf. abändern.


Wie oben schon angesprochen soll es ab einer bestimmten Anzahl an Gildenmitgliedern auch einen Rat geben. Hier unsere Vorstellungen dazu:

Ordensrat:

Der Rat des Ordens ist für übergeordnete Angelegenheiten zuständig. Wichtige Entscheidungen trifft er in Absprache mit dem Ordensmeister. Bei Bedarf steht der Ordensrat dem König von Britain beratend zur Seite.

Beschwerden, den Orden betreffend, können dem Rat vorgetragen werden, welcher im Anschluss über weiteres Verfahren mit dem Ordensmeister berät.

Die Wahl eines Ordensrates erfolgt ab einer Anzahl von sieben Mitgliedern (1.bis 3. Rang). Zur Wahl können sich allerdings nur ausgebildete Mitglieder stellen (1. bis 2. Rang).

Der Rat besteht aus drei Mitgliedern. Eine Amtsperiode dauert ein Jahr an. Kurz vor Ende der Amtszeit bestimmt der Rat die nächsten Kandidaten für die Wahl des neuen Rates. Mindestens einer dieser Personen darf nicht aktuell im Rat vertreten sein.

Der Rat entscheidet per einfachem Mehrheits-Votum.



Abschließend sei noch gesagt, dass der Orden unter der Führung des Königs steht und seinen Anweisungen Folge leistet.
Die Führung der Gilde (Ordensmeister) übernehme ich mit meinem Char Coldron Vandora, die des Schatzmeisters und Ratsvorsitzenden Xantar Ud Lasart (in Absprache mit dem zuständigen GM Yaso).

Die in den Konzept-Kriterien verlangte Geschichte des Ordens ist ne heikle Angelegenheit. Da Xantar und ich noch nicht allzu lange Paladine sind, wissen wir davon auch nicht gerade viel. Azrael oder Yaso werden uns dazu allerdings beizeiten Informationen geben, welche hier dann folgen werden.